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From: Tobias Kind (tk2003deja@amdis.net)
Subject: Der europäische Maulwurf (Talpa europaea) und die liebe Chemie
This is the only article in this thread
View: Original Format
Newsgroups: de.rec.garten
Date: 2003-05-01 04:58:23 PST
Der europäische Maulwurf (Talpa europaea) und die liebe Chemie
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Da sich de.sci.chemie langsam zu de.sci.vernichtung _maus_ert
(siehe Anti-Schnecken-Thread - Der Kampf mit Bier und Coffein) 
http://groups.google.com/groups?selm=3eb0297a$0$5913$9b622d9e@news.freenet.de
hier als Einstimmung ein schöner Leserbrief von Herrn Kassek an den NABU:
"Auch Mäuse im Garten haben eine differenzierte Betrachtung verdient..."
http://www.nabu.de/m04/m04_02/00576.html

Ein Chemiker würde auf die Frage von 
Johnny English aka "Rowan Atkinson" aka "Mr. Bean" 
http://groups.google.com/groups?selm=b8om1h$cdsbi$1@ID-183828.news.dfncis.de
"Wie rotte ich meine(!) Maulwürfe mit einer Stickstoff-Verbindung aus?"
antworten: "Mit HCN? Oder mit H2S oder besser PH3 aus AlP!".
(*HCN=Blausäre, H2S=Schwefelwasserstoff, PH3=Phosphin; alle drei hochtoxisch)

Ein Jurist wuerde auf diese Frage antworten:
Halt - mein lieber nichtjuristischer Freund, nach §41 BNatSchG 2002  
(§§§) [Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG 2002)]
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bnatschg_2002/gesamt.pdf
darfst Du ihn nicht töten oder verletzen, oder sein Haus zerstören, 
aber du darfst ihn "theoretisch" _verjagen_.

Dies ist auch nach nach §41 BNatSchGNeuregG
(§§§) [Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes 
und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften]
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102022s1193.pdf
so geregelt, mein nicht der reinen Lehre anhängender Freund.

Nach §20 BNatSchG 2002 darfst Du allerdings auch ab und zu mal
eingreifen, allerdings nur mit behördlicher Genehmigung.

Jedoch gilt hier besonders und auch im Allgemeinen, die BArtSchV
(§§§) Bundesartenschutzverordnung 
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/gesamt.pdf
Danach gehört der Europäische Maulwurf (Talpa europaea) siehe
BArtSchV Anlage 1 (zu § 1) NICHT zu den besonders geschützten 
oder streng geschützten Arten.

Jedoch ist es nach BArtSchV § 12 (zu §§ 20d Abs. 4, 26a BNatSchG) 
trotzdem _verboten_ ihm nachzustellen, ihn anzulocken, zu fangen oder 
zu töten. Insbesondere nicht:
(6) durch Begasen oder Ausräuchern oder unter Verwendung von Giftstoffen,
vergifteten oder betäubenden Ködern oder sonstigen betäubenden Mitteln,
(7) mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, deren Magazin mehr 
als zwei Patronen aufnehmen kann, oder unter Verwendung von 
Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen 
Bildverstärkern oder Bildumwandlern,
(8) unter Verwendung von Sprengstoffen.

Weiterhin, hast besonders Du als Jura-Laie zu beachten, 
in welchem Bundesland Du lebst (BArtSchV § 14 Ländervorbehalt). Denn nach 
BArtSchV § 12 (3) kann die nach Landesrecht zuständige Behörde Ausnahmen 
zulassen, insbesondere zur Abwendung sonstiger gemeinwirtschaftlicher 
Schäden.

Dies, mein nichtjuristischer Freund, wird wiederum  in der PflSchAnwV
(§§§) (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) geregelt. 
http://www.bba.de/recht/pav_in.pdf
Die zuständige Behörde nennt sich Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft (BBA) und entscheidet neben UBA und BGVV über die 
Anwendung und Art der Stoffe. In Anlage 2 PflSchAnwV §§ 2, 4 und 5 Abs. 2
finden sich eingeschränkte Anwendungsverbote. So dürfen Phosphorwasserstoff 
entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid, außerhalb von 
Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten, zur Begasung _gegen_ den 
Maulwurf (Talpa europaea) mit Zustimmung der zuständigen
Behörde (untere/obere Naturschutzbehörde) eingesetzt werden.

Um eine behördlich genehmigte Entmaulwurfung vorzunehmen sind
allerdings nur bestimmte Mittel zugelassen. Diese Liste erhältst 
Du beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). 
Das "Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel" beinhaltet dann
die gewünschten Formulierungen. 
(§§§) http://www.bvl.bund.de/pflanzenschutz/psmdbstart.htm
Bei der Suche nach dem Schadorganismus Maulwurf bekommst Du eine 
Liste:
Polytanol P - 250 g/kg Calciumphosphid (Grundkörper),
DELU Wühlmausgas - 800 g/kg Calciumcarbid (Grundkörper), 
PHOSTOXIN WM - 560 g/kg Aluminiumphosphid (Grundkörper), 
Detia Wühlmaus-Killer - 560 g/kg Aluminiumphosphid (Grundkörper)
Wühlmaus-Gas Arrex - 800 g/kg Calciumcarbid (Grundkörper).

Zuguterletzt benötigst Du noch die Kodeliste für Auflagen und 
Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutzmittelverzeichnis.
Damit kannst Du die auf den Mittelchen aufgebrachten Zahlenkombinationen
(WW865, NH963, NT863) dekodieren, verstehen und richtig anwenden.
(§§§) http://www.bvl.bund.de/pflanzenschutz/psmdbKode.pdf

Und nun mein Freund, sagt der Jurist, weisst Du auch, warum
der Begriff "Rechtsverdreher" nichts Schlechtes bedeutet, 
denn er hat etwas mit Kreativität zu tun. Also eine Art "Chance 2000". 

Und nun mein Freund, sagt der Chemiker, weisst Du auch, warum
in diesem Land..., manche Dinge gar nicht so einfach sind -
und Du den Talpa europaea einfach graben lassen solltest,
denn ein lebender Talpa europaea ist ein gutes Zeichen dafür, 
dass Dein Garten nicht auf einer alten Mülldeponie steht....

MfG
Tobias Kind
www.amdis.net


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